Wie wir Rechenschaft ablegen gegenüber den Menschen, denen wir helfen

Menschen in bewaffneten Konflikten und anderen Situationen von Gewalt beteiligen sich aktiv an ihrem eigenen Wiederaufbau. Wir hören ihnen zu und unterstützen sie.

Wusab Assafil district, Yemen: An ICRC staff member answers beneficiaries' questions about the ICRC and the ongoing distribution for internally displaced persons.

Rechenschaftspflicht in unserer Arbeit

Humanitäre Organisationen unterstützen einige der besonders marginalisierten Menschen weltweit. Unter normalen Umständen können solche Organisationen von der Bevölkerung, der Regierung und vor allem von den Menschen, die ihre Dienstleistungen nutzen, zur Rechenschaft gezogen werden. Aber in Konfliktsituationen – wie in Situationen, in denen das IKRK im Einsatz ist – ist das Kräfteverhältnis zwischen humanitären Organisationen, lokalen Institutionen und der Bevölkerung oftmals aus dem Gleichgewicht geraten und behindert die Schaffung von Vertrauen und eine positive Zusammenarbeit. 

Der Bevölkerung gegenüber, für die wir uns einsetzen, rechenschaftspflichtig zu sein, erschwert die Ausnutzung dieses unausgewogenen Kräfteverhältnisses. Es stellt auch sicher, dass die humanitären Programme für alle Betroffenen relevant, inklusiv und zugänglich sind. Es gibt marginalisierten Gruppen eine Stimme, die uns dabei hilft, wie wir unsere Einsätze gestalten, umsetzen, überwachen und bewerten. 

Den von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt betroffenen Menschen rechenschaftspflichtig zu sein, ist nicht nur eine Möglichkeit für das IKRK, seine Arbeit ethisch und sozial verantwortlich zu gestalten, sondern auch ein wirksames Mittel, Vertrauen und Akzeptanz aufzubauen, die letztlich den Einfluss und die Relevanz unserer Arbeit stärken.

Unser Ansatz

Seit seiner Gründung hat das IKRK die Menschen ins Zentrum seiner humanitären Arbeit gestellt; diese wird von den sieben Grundsätzen und der Leitlinien, „keinen Schaden zuzufügen“, untermauert. Unser Ansatz, die Menschen ins Zentrum unserer Arbeit zu stellen, wurde 2018 mit der Annahme eines institutionellen Rahmens formalisiert. Dieses Rahmenwerk beschreibt das gemeinsame Verständnis dafür, was Rechenschaftspflicht gegenüber den von Gewalt betroffenen Menschen bedeutet, und definiert die wichtigsten Elemente, zu denen sich unsere Organisation im Rahmen der Rechenschaftspflicht verpflichtet hat. 

Wir wollen sicherstellen, dass unsere humanitäre Arbeit die Widerstandsfähigkeit der Menschen in schwierigen Situationen und Krisen stärkt und bestmögliche Ergebnisse für sie gewährleistet. Dazu gehört der Schutz des Rechts der Menschen auf einen gleichberechtigten Zugang zu Hilfe (gemäss ihren Bedürfnissen, Prioritäten und Wünschen), des Rechts auf Informationen und des Rechts auf Rückmeldungen und Beteiligung bei den sie betreffenden Entscheidungen. 

Wir verfolgen auch technologische Möglichkeiten, näher bei den Menschen zu sein (digital und physisch), und stellen dabei sicher, dass ihre Daten gemäss dem Grundsatz, „keinen Schaden zuzufügen“, geschützt sind. 

Weitere Informationen über unsere Ansätze zur Stärkung der digitalen Nähe finden sich in den folgenden Publikationen (auf Englisch): How to Use Social Media to Engage with People Affected by Crisis, Humanitarian Futures for Messaging Apps und Using Radio as a Means of Operational Communication and Community Outreach

Für einen Ansatz, der die Menschen ins Zentrum stellt, müssen wir die Vielfalt in der Bevölkerung anerkennen – ihre Erfahrungen bei bewaffneten Konflikten und ihre Fähigkeiten, mit den Folgen umzugehen und Zugang zu Hilfe einzufordern, werden von Geschlecht, Alter, Behinderung und anderen kontextspezifischen Faktoren beeinflusst. 

Aus diesem Grund haben wir 2020 einen unabhängigen Think Tank beauftragt, um uns bei der Entwicklung eines umfassenden Ansatzes zu einer inklusiven Programmgestaltung zu unterstützen, der unsere Relevanz und Wirksamkeit stärkt sowie die Prozesse und Systeme definiert, die es braucht, um ihn umzusetzen. 

Im Juni 2020 haben wir die Vision 2023 zu Behinderungen angenommen, in der ein gemeinsames Ziel und entsprechende Unterziele für die verschiedenen Abteilungen des IKRK festgelegt wurden, um sowohl bei unseren Einsätzen bei bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt also auch innerhalb unserer eigenen Organisation mehr Inklusion für Menschen mit Behinderung zu fördern. 

Gemäss unseres Verhaltenskodex haben wir uns der Verhinderung sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs verpflichtet. Es ist eine ethische und vertragliche Verpflichtung für das gesamten IKRK-Personal und entscheidend dafür, das Vertrauen der Menschen, für die wir uns einsetzen, zu bewahren. 

Die Verpflichtungen aus unserer institutionellen Strategie und unseren Richtlinien wurden in Übereinstimmung mit entsprechenden Initiativen im humanitären Sektor entwickelt, darunter der Grand Bargain und der globale Behindertengipfel

Im Rahmen unserer Reaktion auf die COVID-19-Pandemie 2020 haben wir unsere Bemühungen zur Unterstützung der Menschen ausgeweitet, insbesondere, um die Verbreitung einzudämmen und sicherzustellen, dass bereits marginalisierte Gruppen Teil unserer Arbeit sind und nicht weiter ausgeschlossen werden.

Kontakt

Menschen sind gegebenenfalls anfällig für Ausbeutung und Missbrauch, wenn sie ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, was sie von Hilfskräften zu erwarten haben, wie sie das IKRK kontaktieren können oder wie sie sich beschweren können, wenn sie mit den von uns erbrachten Leistungen unzufrieden sind. Es ist auch die Verantwortung des IKRK, sicherzustellen, dass die Menschen wissen, was sie vom Personal des IKRK erwarten können.

Allgemeine Anfragen:

Um den IKRK-Sitz zu kontaktieren, verwenden Sie bitte dieses Kontaktformular.

Meldung potenziellen Fehlverhaltens:

Bitte verwenden Sie die IntegrityLine oder schreiben Sie ein E-Mail an code_of_conduct@icrc.org.

Häufig gestellte Fragen

  • Das IKRK ist eine neutrale, unparteiische und unabhängige humanitäre Organisation. Wir haben die Aufgabe, von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt – in unserem Leitbild heisst es „andere Situationen von Gewalt“ – betroffenen Menschen zu helfen und sie zu schützen. Unter „andere Gewalt“ ist Gewalt zu verstehen, die nicht die Stufe eines bewaffneten Konflikts erreicht hat, jedoch von grossen Gruppen verübt wird und humanitäre Auswirkungen hat. Dieses Mandat wurde uns von Staaten über die vier Genfer Abkommen von 1949, ihre Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 und die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung von 1986 übertragen. 

    Unser Mandat und unsere rechtliche Stellung heben uns von zwischenstaatlichen Organisationen (wie die spezialisierten Agenturen der Vereinten Nationen) und Nichtregierungsorganisationen ab. Diese Stellung ermöglicht es uns, unabhängig von Regierungen zu funktionieren und vollkommen unparteiisch jenen Menschen zu dienen, die Schutz und Hilfe am dringendsten benötigen.

  • Das IKRK ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die zudem 191 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften umfasst. 

    Das IKRK arbeitet eng mit den nationalen Gesellschaften und der IFRC zusammen, um bei Konflikten und Gewalt wirkungsvoll und rasch handeln zu können. Die Bewegung ist das grösste humanitäre Netzwerk der Welt.